DIE QUARTIERMEISTER STIFTUNG gUG

Die GmbH und der ehrenamtliche Quartiermeister Verein haben im wahrsten Sinne des Wortes Gesellschaft bekommen. Seit 2021 existiert unsere Quartiermeister Stiftung als gemeinnützige Unternehmergesellschaft und wird durch ein feste Koordinationsstelle mit Leben gefüllt. Die Stiftung agiert als Dach zwischen Verein und Unternehmen.

Sie versteht sich als progressive Förderinstitution.Sie unterstützt eine vielfältige und solidarische Zivilgesellschaft durch eine offene, partizipative und regional wirksame Mittelvergabe. Das finanziert sie größtenteils durch die sozialen Erlöse der GmbH, aber auch durch Spenden, Drittmittel von Kooperationspartner*innen oder Fundraisingveranstaltungen des Quartiermeister e.V.

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WOZU EINE STIFTUNG?

Wenn ein Unternehmen über die Jahre wächst, dann steigt auch sein Wert. Viele Startups werden gegründet, um sie "quick and dirty" aufzubauen und sie dann gewinnbringend zu verkaufen. Ein denkbares Szenario auch für Quartiermeister? Würden unsere Gründer David und Peter Quartiermeister irgendwann an die Radeberger Gruppe verscherbeln? Niemals! Und genau das wird durch unsere Stiftung nun ganz und gar unmöglich. Wie das?

Seit Gründung im Mai 2021 ist die Quartiermeister Stiftung gUG die Inhaberin der Marke Quartiermeister. Dadurch kann die Marke Quartiermeister nicht mehr verkauft werden, was unsere Mission - nämlich Bier zu verkaufen, um einen Beitrag zum Wohle aller zu leisten - für immer schützt. Wir gehen damit einen ersten Schritt in Richtung Verantwortungseigentum.

Verhältnis Quartiermeister GmbH und Stiftung

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STIFTUNG, VEREIN UND GMBH

Organigramm Quartiermeister

Neben ihrer Aufgabe, Quartiermeisters Mission für immer rechtskräftig zu schützen, erfüllt die Stiftung noch weitere Zwecke: Während die Projektförderung bislang auf Vertrauen basierte, stellt die Stiftung ab sofort sicher, dass die sozialen Erlöse rechtsbindend für gemeinnützige Zwecke gesichert sind. Wie das?

Die Quartiermeister GmbH zahlt quartalsweise Lizenzgebühren an die Quartiermeister Stiftung zur Nutzung der Marke. Die Lizenzgebühren entsprechen dabei zwischen 5 und 10 % der Roherlöse der GmbH. Der Roherlös beinhaltet alle Umsätze abzüglich der Kosten für Wareneinsatz und Logistik, im Prinzip also das, was Quartiermeister an einem Liter Bier verdient. Mit den restlichen Erlösen deckt die GmbH ihre eigenen Kosten, dazu zählen insbesondere Angestellte, der Wareneinkauf und die Logistik, aber auch Investitionen in neue Mitarbeitende, Quartiere und Produkte.

Da es sich bei der Quartiermeister Stiftung gUG um eine gemeinnützige Organisation handelt, dürfen Ausgaben seitens der Stiftung ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Mit ihren Einnahmen (die o.g. Markenlizenzgebühren sowie weitere Einnahmen aus Spenden und Drittmitteln) deckt die Stiftung einerseits ihre Verwaltungskosten und gibt darüber hinaus alles, was übrig bleibt, in die Förderung sozialer Projekte. Wer diese Projekte konkret sind, entscheidet weiterhin der Verein. So schließt sich der Kreis der drei Quartiermeister-Entitäten.

Die ersten 2,5 Aufbaujahre der Quartiermeister Stiftung gestalteten sich in Anbetracht von Pandemie, Inflation und damit deutlich geringer ausfallenden Lizenzgebühren schwieriger als erwartet. Aber wir haben trotzdem einiges gewuppt.

Erfahrt mehr in unserem ersten Impact- und Transparenzbericht!

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FAQs

Uns ist es als transparentes Sozialunternehmen wichtig, auch komplizierte Sachverhalte an die Menschen da draußen vermitteln zu wollen.

Um (hoffentlich) ein paar Fragezeichen zu eliminieren, haben wir hier eine FAQ-Liste für euch erstellt

 

 

Was ist eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft?

Eine Unternehmergesellschaft, kurz UG (haftungsbeschränkt) ist eine deutsche Rechtsform der Kapitalgesellschaft. Im Gegensatz zur klassischen GmbH benötigt sie nicht das vorgeschriebene Stammkapital von 25.000 € und wird deswegen auch Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt. Besonders in Existenzgründer*innenkreisen hat die seit 2008 bestehende Rechtsform deswegen Anklang gefunden. Da unsere UG gemeinnützig ist, müssen alle Erträge, die vornehmlich aus den eingenommenen Markenlizenzgebühren der Quartiermeister - korrekter Konsum GmbH entstehen, für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Die Zwecke sind in unserem Gesellschaftervertrag festgeschrieben. Durch ihre Gemeinnützigkeit wird die gUG von der Körperschafts-, sowie Gewerbesteuer befreit und darf zusätzlich Spenden akquirieren.

 

 

Welche Vorteile gewährt die Organisationsform der gUG im Vergleich zu einer richtigen Stiftung?

Die Stiftung ist eine Rechtsform, die mithilfe eines (bereits bestehenden) Vermögens eine von der stiftenden Person festgelegten Zweck erfüllt. In Deutschland verfolgen rund 95% der Stiftungen einen gemeinnützigen Zweck. Im Gegensatz zu einem Verein oder einer Gesellschaft besitzt die Stiftung jedoch keine Mitglieder oder Gesellschafter. Sie unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht. Wir haben uns aus drei Gründen für die Gründung einer gUG statt einer Stiftung entschieden:

  • Eine Stiftung benötigt zunächst mindestens 50.000 € Stammkapital. Dieses Kapital haben wir in den letzten Jahren unseres sozialunternehmerischen Tuns nicht angesammelt, sondern stets und andauernd in soziale Projekte ausgeschüttet. Wir hätten also erstmal monatelang Geld sammeln müssen anstatt Projekte fördern zu können.
  • Durch die eingesetzten Gesellschafter in unserer gUG können wir unser Konzept und die Erfüllung unserer gemeinnützigen Zwecke besser kontrollieren und steuern. Eine Stiftung ist eine Organisationsform, die auf Dauer angelegt ist, deswegen ist es relativ schwierig, einen bereits festgelegten Zweck zu ändern oder zu modifizieren.
  • Das operative Stiftungsgeschäft ist (juristisch) komplexer, da u.a. das Stiftungsvermögen auf Dauer erhalten werden (und in Anbetracht der aktuellen Zinslage relativ risikoreich angelegt werden) muss.

 

 

Warum dürft ihr euch parallel dazu Stiftung nennen?

Wir haben uns entschieden, trotz dieser Rechtsform den Namen Stiftung zu tragen, weil wir mit unserer gUG in erster Linie das Gemeinwohl, in Form unserer unterstützten Projekte, fördern. Das Tragen dieses Beinamens ist rechtlich möglich und wir sind nicht die Einzigen, die diese Option in Anspruch nehmen. Auch andere gemeinnützig tätige Organisationen agieren mit dem Namen Stiftung, obwohl sie im eigentlichen Sinne eine gUG oder eine gGmbH sind. So bspw. auch die deutschlandweit tätige Robert Bosch Stiftung oder die Bertelsmann Stiftung.

 

 

Wer sitzt in der Stiftung und ist jeweils wofür verantwortlich?

Die Gesellschafter der Stiftung sind der Ideengeber Sebastian Jacob, sowie die Gründer und Geschäftsführer der GmbH David Griedelbach und Peter Eckert. Als beständige und langjährige Gestalter von Quartiermeister nehmen sie in der Stiftung eine Wächter-Position ein. Sie kontrollieren, ob die Stiftung durch ihre operative Tätigkeit ihre eigentlichen, gemeinnützigen Zweck wirksam verfolgt. Da alle Erlöse der Stiftung dem Gemeinwohl zugeführt werden müssen, ergeben sich aus dieser Position keine persönlichen Vorteile. Für die Fördermittelvergabe ist der sogenannte Beirat in der Stiftung eingesetzt. Er besteht aus den Vorstandsmitgliedern des Quartiermeister e.V. und gilt als Kuratorium der Stiftung, das darüber entscheidet, welche Städte, Themen und Projekte im Sinne des gemeinnützigen Zwecks gefördert werden. Koordiniert wird das operative Geschäft der Stiftung von Lisa Wiedemuth, langjährige Quartiermeisterin, die nun als hauptamtliche Geschäftsführerin nicht nur den Förderprozess öffentlichkeitswirksam verbreitet und über die Stiftung abwickelt, sondern ebenso den Partizipationsgedanken des Förderprozesses durch Veranstaltungen, Weiterbildungen und Aktionen in Kooperation mit dem Quartiermeister e.V. gestaltet.

 

 

Warum macht ihr euren Förderprozess so komplex und gebt euer Geld nicht einfach an eine bestehende NGO, zum Beispiel an die Welthungerhilfe?

"Die wohl größte Herausforderung liegt nicht darin, die Menschen von der Wichtigkeit eines Themas zu überzeugen, sondern davon, dass sie selbst wichtig sind." (Alyssa Batistoni)

In den letzten Jahren haben wir durch die Verknüpfung von unserem sozialunternehmerischem Tun (GmbH) und zivilgesellschaftlichem Engagement (Verein) eine ganz eigene, spannende Wirkungslogik bzw. -kette entwickelt. Wir sind das einzige (Sozial-)Unternehmen in Deutschland, welches stets Andere entscheiden lässt, was mit den sozialen Erlösen vor Ort geschieht. Dadurch stärken wir nicht nur demokratische Prozesse, sondern können durch das Know-How und die gemeinsamen Entscheidungen der Menschen regional viel wirksamer und tragfähiger fördern. Wir wirken damit nicht nur (finanziell) in eine bestehende Projektlandschaft hinein, sondern unterstützen ebenso die Netzwerke, Kompetenzen und Stärken unserer Vereinsmitglieder, sowie die Sensibilität unserer Konsument*innen für ein vielfältiges, soziales Engagement in ihrer Stadt. Partizipation ist allerdings kein Selbstläufer, sondern benötigt (gerade im Wachstum) Anreize, stabile Strukturen und Koordination. Auch dabei wird die Stiftung helfen.

 

 

Inwieweit seid ihr auf dem Weg als Unternehmen im Verantwortungseigentum?

Die Gründung der Stiftung ist unser erster Schritt in Verantwortungseigentum, denn Quartiermeister und seine soziale Mission sind durch diese dritte Rechtsform nun erstmalig unveräußerbar geworden. Weitere Schritte zu noch mehr Verantwortungseigentum umfassen eine juristische Regelung zur Verwendung von Unternehmensgewinnen (die es bislang nicht nennenswert gab und gibt, weil wir so viel fördern; und wenn, werden sie in das Unternehmen reinvestiert = Social Business), sowie eine Regelung zur Unternehmensnachfolge (Anteile als nicht vererbbar zu deklarieren). Diese Schritte sind für uns noch Zukunftsmusik, aber trotzdem so spannend und wichtig, dass wir uns zeitnah damit auseinandersetzen werden.

 

 

Warum spendet die GmbH nicht einfach Geld an die Stiftung, sondern lässt ihre Förderung in Form von Markenlizenzgebühren an die gUG fließen?

Dies ist ein steuerrechtlich komplexer Sachverhalt, siehe §9 "Abziehbare Aufwendungen" im Körperschaftssteuergesetz KStG. Verkürzt und zusammengefasst lässt sich festhalten, dass die Höhe der jährlich steuerlich absetzbaren und damit leistbaren Spende von Seiten der GmbH an die Stiftung oder andere gemeinnützige Organisationen weit unter der Höhe der bisherigen Förderung liegt, weil wir als Sozialunternehmen signifikant mehr "spenden" als es der Gesetzgeber vorgesehen hat. Wir mussten also schon immer andere Wege finden, die Förderung steuerlich abzugsfähig abzubilden (Spende & Sponsoring). Mit der Stiftung und den Markenlizenzgebühren können wir die Förderung nun dagegen als reguläre Ausgabe im Geschäftsbetrieb geltend machen.

 

 

Was genau umfasst das Eigentum einer Marke und was versteht man konkret unter Markenlizenzgebühren bzw. einem Markenlizenzvertrag?

Das Eigentum einer Marke umfasst generell den Namen, sowie das Logo (Bild- und Wortmarke) in verschiedenen Klassen, die selbst festgelegt werden können. Quartiermeister hat seine Marke europaweit in insgesamt neun Klassen registriert, die sich hauptsächlich um alkoholische und alkoholfreie Getränke, um Druckereierzeugnisse, Merch, (Versand-)Dienstleistungen mit Bier und Spendensammeln für Wohltätigkeitszwecke drehen. Der GmbH wird die Nutzung der Marke, also das Wirtschaften unter dem Namen Quartiermeister, durch die Stiftung zur Verfügung gestellt. Dafür muss die GmbH an die Stiftung jedoch feste, sogenannte Markenlizenzgebühren zahlen. Die Höhe der Markenlizenzgebühren wird in einem sogenannten Markenlizenzvertrag zwischen Stiftung und GmbH festgeschrieben und orientiert sich aktuell an den 10% der Roherlöse der GmbH. Sie kann sich aber ebenso an Jahresgewinnen, einzelnen verkauften Produkten oder Gewinnmargen orientieren, immer in Hinblick auf den aktuellen und tatsächlichen Wert der Marke Quartiermeister. Markenlizenzverträge und Markenlizenzgebühren können sich also auch auf Dauer ändern bzw. neu aufgelegt werden. Wird die Quartiermeister GmbH den Summen und Auflagen aus dem Markenlizenzvertrag nicht gerecht, kann die Stiftung der GmbH die Nutzung der Marke entziehen.

 

 

Wann werden die ersten Markenlizenzgebühren überwiesen?

Seit November 2021 fließen die Fördergelder bereits in Form der festen Markenlizenzgebühren quartalsweise an die Stiftung. Wir haben damit schon die ersten Projekte aus den letzten Abstimmungen fördern können und setzen ab April diesen Prozess der Förderung ganzheitlich um.

 

 

Wieso sind es nicht mehr 10 Cent pro Liter, sondern 5 - 10% der Roherlöse?

Das Versprechen von Quartiermeister als Sozialunternehmen ist u.a. die maximale Förderung von sozialen Projekten aus den Einnahmen der unternehmerischen Tätigkeit der GmbH. Die derzeit 5-10% der Roherlöse, die die GmbH dafür an die Stiftung gibt, sind eine interne Berechnungsgrundlage, die zum Ziel hat, möglichst viel an die Projektförderung zu geben, aber gleichzeitig die finanzielle Stabilität des Unternehmens nicht zu gefährden. Leider hat uns die Pandemie gezeigt, dass unsere Verkäufe und Finanzen nicht immer planbar sind, weshalb es notwendig werden kann, die Berechnungsgröße zu verändern, falls es für das Unternehmen existenziell ist. Eine Änderung geschieht niemals leichtfertig und hierfür bedarf es der Zustimmung aller beteiligten Akteure (Verein, Stiftung und GmbH).

 

 

Werden die Markenlizenzgebühren eins zu eins in Form von Förderungen an die Projekte weitergeleitet?

Durch das Wachstum von Quartiermeister steigt auch die Verantwortung zur Sicherstellung einer partizipativen und regional wirksamen Mittelvergabe. Der Koordinationsaufwand stieg in den letzten Jahren mit den wachsenden Fördersummen bzw. der Anzahl der Ehrenamtlichen, von denen aktuell über einhundertfünzig in insgesamt fünf Quartieren aktiv sind, enorm. Um unseren Prinzipien zukünftig weiterhin gerecht zu werden und unsere Förderung angemessen und nachhaltig zu professionalisieren, haben wir uns entschieden, eine feste Koordinationsstelle einzurichten, die sich um die Fördermittelvergabe kümmert und das Ehrenamt in seiner Arbeit unterstützt. Diese Stelle wird mit zusätzlichen Verwaltungskosten von ca. 80 € im Monat von den Markenlizenzgebühren mitgetragen. Gefördert wird mit den Budgets die nach Abzug dieser beiden Kostenstellen übrigbleiben. Unser längerfristiges Ziel ist es, diesen Overhead künftig mit wachsenden Markenlizenzgebühren und zusätzlichen Spenden wieder auf 20% der Gesamtfördersumme zu senken.

 

 

Bisher konnten sich auch nicht-gemeinnützige Projekte auf die Förderung von Quartiermeister bewerben. Ändert sich das durch die gemeinnützige Stiftung?

Nein, uns ist es nach rechtlicher Beratung auch möglich als gemeinnützige Stiftung nicht-gemeinnützige Träger zu fördern, sollten sie in ihrer Tätigkeit unseren Satzungszwecken entsprechen. Dafür geben wir unsere Förderung in Form einer Schenkung aus und legen dort genau fest, dass das Geld nur für das soziale Projekt ausgegeben werden darf. Gemeinnützige Träger werden in Form einer Spende gefördert.

 

 

Wenn die Stiftung den Förderprozess professionalisiert und unterstützt, worin besteht das konkrete Engagement im Quartiermeister Verein außerhalb der Entscheidung über das Fördergeld?

Der Verein ist nicht nur als Kuratorium der Förderung tätig, sondern setzt im Laufe des Jahres mit Veranstaltungen, Arbeitsgemeinschaften und Netzwerktreffen ganz eigene Akzente. Ihr findet ihn auf Straßenfesten, wo gemeinsam für den guten Zweck gezapft wird, auf Benezifpartys, Kiezbingos, Workshops und allen Aktionen, die Spaß machen, Kompetenzen und Wissen teilen und zum Wohle aller Spenden sammeln.